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Dieses Thema hat 87 Antworten
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krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

09.02.2017 22:24
Info's vom DMFV Antworten

Hallo zusammen
hier packe ich in Zukunft alle Infos rein die wir vom DMFV erhallten.
Damit dieses Thema übersichtlich bleibt bitte ich hier keine Diskussionen
anzufangen. Sofern Diskussionbedarf besteht, dann bitte ein neues Thema
an geeigneter Stelle zu erstellen z.B unter Smalltalk oder Vereinswesen.
Info's zum aktuellen Dobrindt Thema packe ich auch noch in das entsprechende
Thema unter Smalltalk "Hände weg von meinem Hobby..." und können
dort Diskutiert werden.
Gruß Krisi

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

09.02.2017 22:25
#2 RE: Info's vom DMFV Antworten

Aktuelle Info Februar
[[File:GebietsinfoNRW II 2017_02_06.pdf]]

Dateianlage:
GebietsinfoNRW II 2017_02_06.pdf
krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

18.02.2017 20:53
#3 RE: Info's vom DMFV Antworten

Gebietsinfo NRW II



Sehr geehrter Vereinsvorstand

lieber Modellflugfreund des Lohburger MFC e.V.,

Nordhorn, 17.02.2017

In unserem letzten Gebietsinfo unterrichteten wir über die plötzliche Wendung zu unseren Ungunsten in Sachen „Aktualisierung der LuftVO“.

Hier daher noch eine aktuelle Information aus unserer Geschäftsstelle:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die verbindlichen Absprachen bezüglich der 100 Meter Flughöhenbegrenzung des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) wurden in letzter Minute abgeändert. Wie wir Ende November 2016 informierten, hatte sich die politische Leitung des BMVI mit dem DMFV darauf verständigt, dass Mitglieder von beauftragten Verbänden, also dem DMFV, nach Erhalt einer Einweisung über die Regeln für den Modellfug weiterhin über 100 Meter hätten fliegen können. Nach Intervention des Bundesverteidigungsministeriums, wurde diese Absprache dahingehend erweitert, dass zusätzlich zu der Einweisungsbestätigung noch eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde erforderlich sein soll. Der DMFV wurde über diesen Umstand erst am 06. Januar 2017 in einem persönlichen Gespräch informiert. Die DMFV - Vertreter protestierten umgehend auf das Schärfste.

Schon am 18. Januar 2017 „winkte“ die Bundesregierung diese sog. „Drohnen-Verordnung“ durch und reichte sie mit Drucksache BR-Drs. 39/17 zur Beschlussfassung an den Bundesrat. Am 22. Februar wird der dortige Verkehrsausschuss zu der Sache beraten und für den 10. März 2017 ist in der Sitzung des Bundesrats die Verabschiedung vorgesehen. Der DMFV hat die kurzen Zeitfenster noch einmal intensiv genutzt und besteht gegenüber der Politik auf die Einhaltung der gemachten Zusagen in der Verordnungsfassung von Ende November 2016. Hier einige Punkte:

▪ Von strategischer Bedeutung ist die Positionierung der SPD. Diese stellt in 9 von 16 Bundesländern den Regierungschef/-chefin. Vor diesem Hintergrund konnten wir zeitnah ein Treffen mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Deutschen Bundestag, Sören Bartol MdB, dieser ist verantwortlich für den Verkehrsbereich, und dem zuständigen Fraktionsreferenten für Verkehr Stephan Bull organisieren. Sören Bartol sagte uns die Unterstützung für die DMFV – Position zu.

▪ Der DMFV übermittelte den Ministerpräsidenten und Landesverkehrsminister der 16 Bundesländer in einem weiteren Schritt Argumente gegen die fachliche Fehlentwicklung in der abgeänderten Verordnung. Ergänzend wiesen wir auch auf die unfaire Behandlung durch die Bundesministerien hin, die einen Vertrauensbruch gegenüber Deutschlands Modellflieger darstellten.

▪ Parallel hierzu trat der DMFV in Dialog mit dem Sekretariat des Ausschuss für Verkehr im Bundesrat. Hier wurde abgestimmt, dass am 3. Februar 2017 die DMFV – Stellungnahme an die Ausschussmitglieder überstellt werden sollte.▪ Durch bestehende politische Netzwerke des DMFV wurden auch die Staatssekretäre der Landesverkehrsministerien darauf aufmerksam gemacht, „dass da etwas in Sachen DMFV kommt und eine besondere Wichtigkeit genießt“. Damit gelang es dem DMFV zu vermeiden, dass in dem formalisierten Arbeitsprozess der Ministerien die Sachangelegenheit in die Abteilungen delegiert worden wäre.

▪ Die „Türen“ für persönliche Einflussnahme und Telefonkonferenzen mit den politischen Entscheidungsträgern waren nunmehr geöffnet. So gab es direkte Gespräche mit Bayern, Baden – Württemberg, Nordrhein – Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Hansestadt Hamburg, Brandenburg und Sachsen. Aus diesen Gesprächen lässt sich herausfiltern, dass unsere Problematik nunmehr bekannt ist und, dass es eine Sensibilisierung für die Gespräche im Bundesrat geben wird.

▪ Ergänzend hierzu kontaktierte der DMFV die Vertreter des Bund-Länder-Fachausschuss Luftverkehr sowie der Landesluftfahrtbehörden, also die Fachebene der Länder, und erläuterte die Gegenargumente einer 100 Meter Flughöhenbegrenzung mit zusätzlicher Ausnahmegenehmigung.

▪ Von besonderer Bedeutung war auch ein Gespräch von DMFV – Präsident Hans Schwägerl mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am 07. Februar 2017. Hieran nahmen auch die zuständigen DMFV – Gebietsbeauftragten Manfred Rohrmeir und Robert Menhofer teil. Hans Schwägerl machte dem Minister klar, dass die vorliegende neue Luftverkehrsordnung für den Modellflug in Deutschland mehr als problematisch ist. Thema des Gespräches war auch das Unverständnis darüber, dass der nach über einem Jahr Verhandlungszeit gefundenen Kompromiss mit dem Verkehrsministerium (BMVI) gekippt wurde. Minister Dobrindt erklärte gegenüber den Vertretern des DMFV, dass er sich des Themas annehmen wird. Er versicherte, dass dem Modellflug kein Schaden entstehen soll.

Fazit dieser intensiven Arbeit: Dem Ausschuss für Verkehr im Bundesrat liegt zwischenzeitlich ein Antrag vor, der eine Änderung der Verordnung und somit ein Wiederaufleben des vom DMFV ausgehandelten Kompromisses unterstützt. Wie die Beratungen am Ende konkret ausgehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich bewertet werden. Der DMFV wird Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Diesen intensiven Prozess begleiteten wieder viele DMFV - Mitglieder und Modellflieger in außergewöhnlich engagierter Weise und mit viel Herzblut.

Herzlichen Dank hierfür.

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

23.02.2017 19:45
#4 RE: Info's vom DMFV Antworten

Klares Votum für den Modellflug im Verkehrsausschuss des Bundesrats

In seiner 678. Sitzung hat sich der Verkehrsausschuss des Bundesrats am 22. Februar 2017 mit der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” beschäftigt. Das Ergebnis ist ein klares Votum für den Modellflug und eine explizite Bestätigung der Arbeit des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). Die deutliche Mehrheit der Ländervertreter votierte im Ausschuss für einen Änderungsantrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass die Luftverkehrsordnung weitgehend gemäß des im November 2016 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Interessenverbänden vereinbarten Kompromisses in Kraft treten soll.

„Der Beschluss des Verkehrsausschusses im Bundesrat ist ein extrem positives Signal und ein Erfolg des geschlossenen Auftretens der Modellflieger in Deutschland”, ordnet DMFV-Präsident Hans Schwägerl die Ereignisse in Berlin ein. „Das Votum ist so eindeutig, dass man auch in der Plenarsitzung des Bundesrats daran eigentlich nicht vorbeikommen kann. Aber noch ist nichts endgültig entschieden. Wir bleiben daher am Ball und werden weiterhin auf allen Ebenen im Sinne aller Modellflieger kämpfen.” Wenn der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 10. März dem Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen endgültig zustimmt, dann wäre dies ein entscheidender Schritt für die Zukunftssicherung des privaten Modellflugs in Deutschland. Und derzeit deutet eigentlich alles darauf hin, dass es so kommen wird.

Die Rückkehr zur im November 2016 vereinbarten „Einweisungslösung“ würde bedeuten, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) ohne individuelle Bescheinigung und wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Dies gilt im Übrigen auch für das genehmigungsfreie Fliegen außerhalb von speziellen Modellflugplätzen. Wie dieser „Kenntnisnachweis” exakt aussehen würde, bleibt abzuwarten. Er würde jedoch in der Zuständigkeit der beauftragten Modellsportverbände liegen.

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

16.03.2017 20:46
#5 RE: Info's vom DMFV Antworten

Liebe Modellflugfreunde

Büren, 16.03.2017

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2017 der Änderung der LuftVO unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.

Die ursprünglich geplante generelle Höhenflugbegrenzung von 100m über Grund für alle Modellflugzeuge die außerhalb eines Modellflugplatzes mit Aufstiegserlaubnis betrieben werden, konnte mit Hilfe der Ländervertretung abgewendet werden. Somit kann nun die Version der LuftVO mit Stand vom November 2016 in Kraft treten, der mit den Modellflugverbänden DMFV und DAeC ausgehandelt worden war.

In dieser abgestimmten Version gibt es die Möglichkeit, für den Betrieb von Modellflugzeugen die außerhalb von Modellflugplätzen mit AE und in einer Höhe von mehr als 100m betreiben werden sollen, eine „Einweisungsbescheinigung“ oder „Kenntnisnachweis“ zu erwerben.

Da dies nun neue Fragen aufwirft, hat uns die Geschäftsstelle gebeten die angehängte PDF Datei an Sie zu verschicken. Hier können Sie den aktuellen Stand zu den Planungen erfahren. Nach heutigem Wissenstand wird die neue LuftVO allerdings frühestens zum 01.10.2017 in Kraft treten. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass man schon in diesem Jahr solch eine Bescheinigung vorlegen muss. Man kann also in 2017 weiterhin ohne Bedenken auf Geländen fliegen, auf denen man bisher auch geflogen hat. Es gelten hier die bisher gültigen Gesetze und Bestimmungen die weiterhin zu beachten sind.

Bitte lesen Sie die angehängte Datei und leiten dies Info auch an Ihre Vereinsmitglieder weiter.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der DMFV bei den Messen ProWing 2017 und der Intermodellbau in Dortmund vor Ort ist und hier mit aktuellen Infos bereit steht.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Ludger Klegraf
GEBIETSBEAUFTRAGTER NRW II
AUDITOR SPORTAUDIT LUFTSPORT
Vor´m Hagen 42, 33142 Büren-Wewelsburg

T. +49 (0)2955 / 743 748
M. +49 (0)151 / 19707988

Dateianlage:
Aktualisierung DMFV 14.03.2017.pdf
krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

26.03.2017 23:01
#6 RE: Info's vom DMFV Antworten

Hallo
aktuell das
Protokoll der Gebietsversammlung NRW II vom 04.03.2017
im Anhang
[[File:Protokoll_GV2017_NRWII.pdf]]

Dateianlage:
Protokoll_GV2017_NRWII.pdf
krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

10.04.2017 13:09
#7 RE: Info's vom DMFV Antworten

Die neue Luftverkehrsordnung wurde am 7.4.17 im Bundesanzeiger
veröffentlicht und tritt somit mit sofortiger wirkung in Kraft.
Alle wichtigen Neuerungen sind hier nachzulesen.

https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue...erkehrsordnung/

Der Kenntnisnachweis wird erst ab 1.10.17 verbindlich nötig sein.
Weitere Infos folgen.

Dateianlage:
DMFV Aktualisierung - Neue Luftverkehrs-Ordnung_20170410.pdf
krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

23.05.2017 19:29
#8 RE: Info's vom DMFV Antworten

Hier mal wieder etwas neues vom DMFV

Da wir immer wieder Fragen zur neuen Luftverkehrsordnung bekommen, hier noch einmal einige Information zu immer wieder gestellten Fragen:
1. Der „Kenntnisnachweis“ kann beim DMFV erworben werden. In ca. 4-6 Wochen wird es eine „Online- Version“ geben. Bitte dazu die Veröffentlichungen im „Modellflieger“ oder auf der DMFV Homepage beachten.
2. Einen Kenntnisnachweis benötigt jeder, der auf einem Gelände ohne Aufstiegserlaubnis und mit Modellen mit mehr als 2kg Abfluggewicht bzw. über 100m Höhe fliegen will.
3. Für die Erlangung des Kenntnisnachweises gibt es eine „Schonfrist“ bis zum Oktober 2017.



4. Zur Frage des seitlichen Abstandes von 100m zu Menschenansammlungen:
Dazu hat sich unser Justitiar RA Sonnenschein wie folgt geäußert: In der Verordnung sind nicht Menschenansammlungen gemeint die am Modellflugbetrieb, sei es als Zuschauer bei einem Flugtag teilhaben, oder Vereinsmitglieder, die gerade nicht fliegen und „nur so da sind“ . Also unbeteiligte Dritte sind gemeint.
Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob alle Luftfahrtämter dieser Interpretation folgen. Wer also in den nächsten Wochen eine Flugveranstaltung plant sollte ggf. bei der zuständigen Luftfahrtbehörde nachfragen ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Wir werden zeitgleich eine Anfrage an die Behörde mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme senden. Das Ergebnis werden wir umgehend weiterleiten.

Zu allen Fragen in Bezug auf die neue Luftverkehrsordnung bitte auch die Informationen in der aktuellen Zeitschrift „Modellflieger“ von Juni/Juli 2017 auf Seite 26 und 27 beachten!

Bonni2000 ( Gast )
Beiträge:

23.05.2017 21:15
#9 RE: Info's vom DMFV Antworten

Wer macht bei uns den Kenntnisnachweis?

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

23.05.2017 23:50
#10 RE: Info's vom DMFV Antworten

Hallo Bonni
Wenn es es demnächst eine online Version geben wird dann kann das jeder selber beim DMFV machen.
Für Mitglieder die keinen Internetzugang wird es sicher Kollegen geben die da unterstützen.
Gruß Krisi

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

20.06.2017 21:33
#11 RE: Info's vom DMFV Antworten

Sehr geehrter Vereinsvorstand

lieber Modellflugfreund

Büren, 14.06.2017

Wie wir schon mehrfach angesprochen haben und wie es auch regelmäßig in der Fachpresse und in den Foren diskutiert wird, strebt die EASA auf europäischer Ebene eine Neuregelung des Modellflugs mit einheitlichen Regeln für ganz Europa an.

Konnte der DMFV mit seiner Aktion „ProModellflug“ bei der Novellierung der LuftVO (Drohnenverordnung) die schlimmsten Einschränkungen für Modellflieger abwenden, so gibt es doch erhebliche Zweifel ob dies auf europäischer Ebene ebenfalls gelingen wird.

Mit diesem Schreiben möchte ich Euch alle darüber informieren, dass der DMFV alle Anstrengungen unternimmt um auf europäischer Ebene ebenfalls dafür zu kämpfen damit wir in Zukunft unser Hobby weiter ausüben können.

Bitte beachtet die angehängte PDF Datei.

Es hat heute einen Besuch des neuen Präsidenten der European Modell Flying Union (EMFU) in der DMFV Geschäftsstelle gegeben. Hierbei wurden offensichtlich die Standpunkte des DMFV und der EMFU gegenüber der EASA abgestimmt. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.

Mit dieser Info möchten wir Euch im DMFV Gebiet NRW II ganz aktuell darüber informieren, was sich im Verband tut.

Eure Gebietsbeauftragten:
Dieter Hopp Ludger Klegraf

Dateianlage:
DMFV im Gespräch mit EMFU.pdf
krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

25.07.2017 23:02
#12 RE: Info's vom DMFV Antworten

Ankündigung einer Flugleiterschulung im Gebiet NRW II

Sehr geehrte Vereinsvorstände,
liebe Modellflugfreunde,

für den 18.11.2017 haben wir für das Gebiet NRW II eine Flugleiterschulung geplant. Heute konnte ich ein Lokal für diese Schulung fest buchen. Ich warte nun noch auf eine Auswahl aus der Speisekarte und danach werden wir eine endgültige Einladung verfassen.

Da die Schulungen in den letzten Jahren immer im Westen des Gebietes oder in der Mitte stattfanden, haben wir diesmal einen Schulungsort im Osten des Gebietes gewählt. Der Schulungsort wird in Herford/ Hiddenhausen sein. Der Schulungsort ist relativ gut über die Autobahn A2 und die B239 erreichbar. Die genaue Adresse wird über die Einladung verteilt.
Die Schulungsdauer wird von 10:00 Uhr – bis ca. 16:00 Uhr sein.

Das Angebot der Flugleiterschulung richtet sich nicht nur an Vereine, sondern auch an nicht vereinsgebundene Modellflieger. In der Schulung werden alle Themen des Luftrechtes und die neue LuftVO geschult. Wir streben an, dass man im Rahmen der Schulung oder nachher den Kenntnisnachweis nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 Luftverkehrs-Ordnung erwerben kann. (Diese Ankündigung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings unverbindlich).
Aus organisatorischen Gründen müssen wir die Teilnehmerzahl für die Schulung auf 50 Personen begrenzen.

Unverbindliche Anmeldungen zur Schulung am 18.11.2017 können schon jetzt unter der Email-Adresse: NRW2@dmfv.aero abgegeben werden. Wir werden dann die Plätze entsprechend dem Eingang der Anmeldungen reservieren.
Verbindliche Anmeldungen, mit Namen und Anschrift, werden wir dann nach dem Verschicken der offiziellen Einladung entgegen nehmen. Jede Anmeldung wird von uns bestätigt, bis die Gesamtzahl der Teilnehmer erreicht ist.

Zum Erwerb des Kenntnisnachweis ist keine Teilnahme an einer Flugleiterschulung erforderlich!

Der DMFV arbeitet zurzeit an einer Onlinelösung, die in Kürze Online gehen soll. Darüber hinaus werden wir wieder einen DMFV Stand bei den: Lipper Modellbautagen 2018 vom 19.01. – 21.01.2018 besetzen.
Wir planen auch dort, dass man bei der Messe den Kenntnisnachweis erwerben kann.
Also noch rechtzeitig vor Beginn der Flugsaison 2018

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Ludger Klegraf
GEBIETSBEAUFTRAGTER NRW II
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krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

31.08.2017 23:31
#13 RE: Info's vom DMFV Antworten

Erwerb des Kenntnisnachweis für die neue LuftVO nach § 21
Zur Info:
Wer ausschließlich bei uns am Platz fliegt, benötigt diesen Kenntnisnachweis nicht.
Dieser Kenntnisnachweis ist nur unter bestimmten Voraussetzungen für Wildflieger und Copterpiloten
erforderlich.


Sehr geehrte Vereinsvorstände,
liebe Modellflieger,

nach monatelangen Diskussionen und Abstimmungsgesprächen ist es nun soweit:

Man kann den Kenntnisnachweis gemäß §21 LuftVO nun Online beim DMFV erwerben!

Unter folgendem Link kann sich jeder Modellflieger einloggen: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

So wie man hier den Kenntnisnachweis erwerben kann, wurde der Prozess mit dem BMVI abgestimmt und die Form entspricht den Vorstellungen des Gesetzgebers.
Hier noch ein paar kurze Informationen zum Erwerb des Kenntnisnachweises:
- Man findet alle Informationen zum Erwerb des Kenntnisnachweises auf der ersten Seite nachdem man den oberen Link angewählt hat.
- Die Seiten sind in sinnvoller und chronologischer Reihenfolge aufgebaut.
- Bitte alle Informationen aufmerksam lesen!
- Wer schon einmal im Internet etwas eingekauft hat oder regelmäßig auf den Modellflugseiten surft, sollte hier kein Problem haben.
- Bevor man sich zum Test anmeldet, muss man sich erst mit einem Benutzernamen und Passwort registrieren.
- Man benötigt unbedingt ein Emailkonto, damit man seine Anmeldedaten zugeschickt bekommt.
- Es gibt insgesamt 27 Fragen zu verschiedenen Themen zu beantworten. Zu allen Fragen kann man sich vorher einen Text durchlesen und/oder ein kurzes Video ansehen. Ein PC mit Lautsprecher ist hierzu sinnvoll.
- Es ist immer nur eine Antwort richtig. Sollte man eine falsche Antwort angeklickt haben, wird dies sofort angezeigt und man sofort weitere Versuche die zu korrigieren.
- Am Schluss muss man dann für den Kenntnisnachweis ein vom Gesetzgeber festgeschrieben Gebühr bezahlen. Dies geht nur Online und wird am Ende erklärt.

Bitte leiten Sie diese Informationen an Ihre Vereinsmitglieder weiter.
Nun wünsche ich viel Erfolg beim Erwerb des Kenntnisnachweis.
Für Fragen und Anregungen stehen die Geschäftsstelle in Bonn, mein Kollege Hans-Jürgen Engler als Administrator und natürlich wir als ihre Gebietsbeauftragten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Ludger Klegraf
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cid:2bab4433-bdc4-47cd-8a83-27b31e4f0f0f@DMFV-Domaine.dmfv.de

Juky Offline

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Beiträge: 727

01.09.2017 12:16
#14 RE: Info's vom DMFV Antworten

Der DaeC / MFSD bietet dies ebenfalls an, mit deutlich weniger Fragen ;)
https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de/Registrierung

Zitat
Dieser Kenntnisnachweis ist nur unter bestimmten Voraussetzungen für Wildflieger und Copterpiloten
erforderlich.



Wildflug bzw. nicht auf Gelände mit Aufstiegsgenehmigung:
- Abflugmasse größer 2kg
- Flughöhe über 100m (unabhängig vom Gewicht)
- Copter dürfen immer nur unter 100m- Grenze geflogen werden

Übrigens ist bei jedem Fluggerät größer 0,25kg Abfluggewicht ein Schild mit Name/Adresse notwendig
(auch für Vereinsflieger).

_____________________________________________________________
Ich bin eigentlich ein netter Kerl .. wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

krisi Offline

Air-Chief

Beiträge: 1.852

01.09.2017 21:46
#15 RE: Info's vom DMFV Antworten

Sehr geehrte Vereinsvorstände,

liebe Modellflugfreunde,



Ergänzend zu unserer Gebietsinfo gibt es in der Anlage ein paar wichtige Hinweise zum Kenntnisnachweis. Auf die häufigst gestellten Fragen ist dort eine Antwort zu finden.



Mit freundlichen Grüßen / Best regards



Dieter Hopp u. Ludger Klegraf

Dateianlage:
Wochenthema 35. KW 2017 - Kenntnisnachweis FAQ.pdf
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